Schrott und Wertstoffe
Schrott-Entaufbereitung und Entsorgung von Wertstoffen
Auf unserem Betriebsgelände in Wipperfürth im Bergischen Land stehen ausreichend umweltgerechte Lager- und Recyclingflächen sowie technisch modernste Anlagen zur Verfügung um eine optimale Entsorgungslösung bieten zu können.
Selbstanlieferer können zu unseren Öffnungszeiten jederzeit alle Arten von Materialien bei uns abgeben. Ganz nach dem Motto „Kassieren statt zahlen“ erhalten Sie für viele Materialien eine Vergütung. Informieren Sie sich auf unserer Website oder kontaktieren Sie uns direkt – wir beraten Sie gerne.
- Bauschutt
- Baumisch
- Mischschrott
- Metallschrott
- Grünschnitt
- Motorenschrott
- Kabelschrott
- Aluminium
- Kupfer
- Messing
- Zink
- Reifen
- Leichtbaustoffe
- Holz
- V2A Edelstahl
Was darf rein!
- Keramik
- Porzellan
- Dachziegel
- Waschbecken
- Ziegelstelne
- Reiner Betonabbruch ohne Armlerung
- Steinabbruch
- Fliesen und Kacheln
- Toillettenschüsseln
- Anhaftung von Mörtel- und Putzresten
- Hohlblocksteine
Was darf nicht rein!
- Folien
- Metalle
- Heraklit
- Kunststoffe
- Isolier- und Dämmstoffe
- Papier- und Tapetenreste
- Holz
- Gipskartonplatten
- Ytong
- Porenbeton
- Reine Gips und Putzreste
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Schutt bzw. Bauschutt besteht aus allen Arten von mineralischen Stoffen wie beispielsweise Ziegel, Fliesen, Keramik, Beton, Natursteine, Mauersteine und Putzreste. Diese Abfallstoffe müssen für die Entsorgung durch unseren Containerdienst rein sein, dürfen also keine fremden Anhaftungen wie bspw. Folien. Papier- oder Pappreste oder Holz enthalten. Sollten sie Abfallstoffe mit solchen Verunreinigungen haben, müssen diese über den „Baustellenabfall“ abgerechnet werden, andernfalls wird der Bauschutt mit diesen Verunreinigungen zu einem wesentlich höheren Preis angesetzt
Was darf rein!
- Holz
- Folien
- Kehricht
- Textilien
- Stoffreste
- Kunststoffe
- Drucketiketten
- Verbundmaterialien
- Verpackungsmaterialien
- Papier und Papiersäcke
- Spielzeug ohne Elektronik
- Gipskartonplatten
Was darf nicht rein!
- Altreifen
- Spraydosen
- Gasflaschen
- Speisereste
- Elektroschrott
- Gartenabfälle
- Asbesthaltige Baustoffe
- Gefüllte Farb- und Lackeimer
- Ölhaltige Abfälle
- Glas- oder Dämmwolle
- Batterien
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Zum Baustellenabfall bzw. zu Baumischabfällen gehört alles, was bei Umbau- und Renovierungsarbeiten an Abfall anfällt. Dieser Baustellenabfall kann aus Kabeln, Rohren, Fenstern, Türen, Gipskartonplatten, Bauhölzern, Kunststoffen, leeren Zementsäcken, ausgetrockneten Farbeimern bestehen.
Über den Baustellenabfall können durch unseren Containerdienst jedoch auch Abfälle, wie beispielsweise Fliesen, Wandputz und Sanitärkeramik entsorgt werden. Doch gerade bei der Entsorgung von Fliesen, Wandputz und Betonresten empfehlen wir aufgrund des hohen Gewichtes, einen separaten Container für Bauschutt zu bestellen. Die Entsorgung von Bauschutt ist wesentlich günstiger als die Entsorgung von Baustellenabfall.
Was darf rein!
- Eisen und Stahlschrott
- Jalousien, Kabelschrott, E-Motoren
- Aluminium: E-Motorblöcke, Felgen, Leiterbahnen
- Kupfer: Rohre, Dachbleche, Dachrinnen
- Blei und Zink: Dachdeckungen, Fensterbänke, Regenrinnen
- Zinn: Becher, Figuren, Lametta, Orgelpfeifen
- Nickel: Kochtöpfe, Spülbecken, Waschmaschinentrommeln
- Messing: Antennen, Armaturen, Hohlleiter
Was darf nicht rein!
- Bleibatterien
- Elektroschrott
- Katalysatoren
- Kontaminierter und Radioaktiver Schrott (Sondermüll)
- Baumischabfälle und Bauschutt
- Schadstoffhaltige Baustoffe
- Sperrmüll und Haushaltsabfälle
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf rein!
- Eisenrohre
- Gasherde
- Gussteile
- Fahrräder
- Schubkarren
- Metalltüren
- Metallbänder
- Kleineisenteile
- Heizkörper
- Kohleöfen ohne Steine
Was darf nicht rein!
- Glas
- Batterien
- Gasflaschen
- Elektrogeräte
- Felgen mit Reifen
- Öltanks mit Anhaftungen
- Nichtmetallische Abfälle
- Ölfässer mit Anhaftungen
- Farbdosen mit Anhaftungen
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Zur Abfallart Metallschrott gehören Abfälle bzw. Metalle wie beispielsweise Fahrräder, Kleineisenteile, Armaturen oder auch entleerte Heizkörper. Da man bei der Entsorgung von Metallschrott durch unseren Containerdienst überwiegend einen Erlös erzielt, ist zwingend darauf zu achten, dass die Metalle frei von sonstigen Verunreinigungen wie beispielsweise Kunststoffen, Holz oder Ähnlichem sind. Nur bei absolut reinen Metallschrottabfällen lassen sich überhaupt Erlöse erzielen.
Achten Sie bei der Entsorgung von Metallschrott darauf, einen ausreichend großen Container bei unserem Containerdienst zu bestellen, da viele Schrottteile sehr sperrig sind und beim Containerbefüllen schnell mal über die Ladekante hinausragen. Daher lieber etwas größer bestellt, sodass ausreichend Laderaum zur Verfügung steht. Für Metallschrott können Sie alle Absetz- und Abrollcontainer von 3 Kubikmeter – 17 Kubikmeter bestellen. Sofern Sie spezifische Metallschrottarten wie beispielsweise Aluminium- oder Kupferspäne, Alubleche oder VA-Stahl zu entsorgen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir unterbreiten Ihnen dafür ein individuelles und marktgerechtes Angebot.
Was darf rein!
- Äste, Baumstubben, Zweige (Ø kleiner 15 cm)
- Baumschnitt
- Grün- & Strauchschnitt
- Friedhofsabfälle
- Gemüse- & Obstabfälle
- Heu, Laub, Stroh
- Kompost, Mulch, Rasenmahd
- Unkraut & Wurzeln (Ø < 15 cm)
Was darf nicht rein!
- Stämme und Stubben ø größer 15 cm
- Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm)
- Behandeltes Holz
- Bauschutt
- Holzmöbel, Zäune
- Küchen- & Speiseabfälle
- Verunreinigte Grün- & Parkabfälle
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. In den Grünschnitt-Container dürfen ausschließlich nur organische Materialien. Außerdem dürfen die Grünabfälle nicht von Schädlingen (z. B. Buchsbaumzünsler) befallen sein.
Was darf rein!
- E-Motoren
- Anlasser
- Lichtmaschinen
- Steuergeräte
- Federbeine oder Ähnliches
Was darf nicht rein!
- Motoren
- Bleibatterien
- Karrosserieteile
- Autoreifen
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf rein!
- Stromkabel
- Antennenkabel (SAT)
- Audiokabel
Was darf nicht rein!
- Einzel- & Mehrfachsteckdosen
- Lichtschalter
- Glasfaserkabel
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ab dem 1. Mai 2019 gilt eine neue Regelung für die Entsorgung von sogenannten passiven Elektrogeräten. Dazu gehören gebrauchsfertige Vorrichtungen, wie Antennen, Audiokabel, Mehrfachsteckdosen und Lichtschalter. Sie sind für den Hausmüll tabu und müssen stattdessen als Elektroschrott entsorgt werden.
Was darf rein!
- Alu-Geschirr (Basis 5%)
- Alu-Bleche (alt u. neu, gem. o. Fe)
- Alu-Bleche (neu, blank, preßf., o. FA)
- Alu-Bleche (neu foliert)
- Alu (neu, blank grobst.)
- Alu-Guß (5% Fe, o. Fe)
- Alu Profile (neu, blank, max. 1 m)
- Alu-Iso-Profile
- Alu-Offsetbleche
- Alu-Felgen (mit FA)
- Alu-Späne (tel quel)
Was darf nicht rein!
- Aluminiumverpackungen
- Alufolien
- Aludeckel
- Aluschalen
- VA-Schrott
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf rein!
- Millberry
- Schwerkupfer Kerze
- Schwerkuper Candy
- Kanal- und Schwerkupfer gem.
- Leichtkupfer
- Kupfer-Messing-Kühler o.FE
Was darf nicht rein!
- Sondermüll
- Elektronikgeräte aller Art
- Batterien, Akkus
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf rein!
- Sanitärarmaturen
- Messingrohre
- Türbeschläge
- Messing aus dem Maschinenbau (Bleche/Teile)
Was darf nicht rein!
- Sondermüll
- Elektronikgeräte aller Art
- Batterien, Akkus
- Patronenhülsen
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf rein!
- Zinkbleche
- Außenfensterbänke
- Zinkbeschläge
- Rohre, Eimer und Drähte aus Zink
Was darf nicht rein!
- Sondermüll
- Elektronikgeräte aller Art
- Batterien, Akkus
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf rein!
- Altreifen jeglicher Art
- Mit und ohne Felgen
- Traktorreifen
- Altreifen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf rein!
- Leichte mineralische Materialien
- Porenbeton (Ytong, Poroton)
- Rigips, Gipskartonplatten
- Trockenbauplatten
Was darf nicht rein!
- Mauerwerk, Ziegelsteine, Betonabbruch
- Fliesen und Kacheln
- Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste
- Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik)
- Holz, Folien, Tapetenreste
- Isolier- oder Dämmstoffe
- asbesthaltige Baustoffe o. Ä.
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf rein!
- A I – Naturbelassenes Holz mechanisch bearbeitet
- A II – Restholz verleimt, beschichtet, gestrichen oder lackiert ohne Holzschutzmittel
- A III – Unbelastetes Altholz
Was darf nicht rein!
- Holz mit Anhaftungen (z. B. Glas, Kunststoff, Teer, Silikon)
- Brandholz
- Altholz mit Schadstoffbelastung
- Außentüren und Fenster
- Dachsparren, Leitungsmasten
- Baumstämme, Baumstubben, Wurzelstöcke
- Garten- und Parkabfälle sowie PCB-Altholz
Was darf rein!
- Spülen aus Edelstahl
- Auspuffrohre
- Autoteile aus Edelstahl
- Töpfe, Geschirr
- Behälter
- Geländer und Platten
Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erhoben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.